Der Magistrat stellt Antrag auf Genehmigung

23. Mai 2011 – 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung durch die städtischen Gremien wurden die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Erbacher RuheForsts geprüft und in Gesprächen mit den Fachbehörden abgestimmt. Anschließend wurde der Antrag auf Genehmigung beim Landrat des Odenwaldkreise eingereicht, der im Mai 2005 die Genehmigung zur Anlegung einer Waldbestattungsanlage entsprechend des hessischen Gesetzes über Friedhofs- und Bestattungswesen (BestattG, HE) vom 17.12.1964 erteilte.